Die gesetzliche Unfallversicherung als Teil des Sozialversicherungssystems
Die gesetzliche Unfallversicherung ist in das
Sozialversicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland integriert
und stellt eine der fünf tragenden Säulen dieses Systems dar. Neben
der gesetzlichen Unfallversicherung sind das zudem die
Arbeitslosenversicherung, die Kranken- und Pflegeversicherung,
sowie die Rentenversicherung. Dabei ist die gesetzliche
Unfallversicherung der einzige Teil dieses Systems, wo der Beitrag
alleine vom Arbeitgeber getragen wird. Die weitaus größte Anzahl
aller Einwohner in Deutschland ist automatisch im Rahmen der
gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Dazu zählen nicht nur
alle abhängig Beschäftigten, sondern auch Studenten, Schüler,
Kinder, Landwirte, Auszubildende, Pflegepersonen und
Katastrophenschutzhelfer.
Nachteil und Kritikpunkt der gesetzlichen Unfallversicherung
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Ein Nachteil und Kritikpunkt an der gesetzlichen
Unfallversicherung besteht darin, dass diese nur für einen ganz
bestimmten Lebensbereich gültig ist, nämlich für die Arbeit bzw.
die Schule und Ausbildung. Man hat bei einem Unfall lediglich dann
Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung,
wenn sich dieser am Arbeitsplatz, in der Schule oder Uni, sowie auf
dem Hinweg oder Rückweg, z. B. durch ein Autounfall, bei dem die
Autoversicherung betroffen sein kann, von dort aus ereignet.
Für den gesamten Privatbereich der Bürger ist die gesetzliche
Unfallversicherung nicht zuständig. Dieses empfinden viele Experten
als mangelhaft, denn die gesetzliche Krankenversicherung deckt
schließlich zum Beispiel auch alle Kosten für Behandlungen ab, egal
wann und weshalb diese notwendig sind. Dennoch stehen dem
Versicherten bei einem entsprechenden Unfall mehrere mögliche
Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu. Es handelt
sich dabei verallgemeinernd gesagt um medizinische Leistungen,
Geldleistungen, Schadensersatz und Betreuungsleistungen. Im Detail
bedeutet dass, bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit
übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung beispielsweise die
Kosten für eine Rehabilitationsmaßnahme, medizinisch notwendige
Behandlungen, Verletztengeld, Verletztenrente und im schlimmsten
Fall auch eine Hinterbliebenenrente, falls der Versicherte aufgrund
des Unfalls bzw. der Krankheit sterben sollte.
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Fälle in denen die gesetzliche Unfallversicherung keine Leistung erbringt
Wie bei nahezu jeder Versicherung gibt es
allerdings auch im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung
Fälle, in denen diese keine Leistungen erbringt. Zumeist handelt es
sich dann um ein grobes Fehlverhalten des Versicherten. Als Erstes
ist hier natürlich der Vorsatz des Versicherten zu nennen. Führt
dieser den Unfall bzw. die Krankheit bewusst herbei, wird seitens
der gesetzlichen Unfallversicherung natürlich keinerlei Leistung
erbracht. Ähnliches gilt für den Fall, dass der Unfall aufgrund von
Drogen- oder Alkoholeinfluss seitens des Versicherten verursacht
wurde. Man muss dabei allerdings unterscheiden, ob sich der Unfall
bei leichtem Alkoholeinfluss auch ohne diesen ereignet hätte.
Schneidet sich ein Arbeiter beispielsweise an der Kreissäge in den
Finger und er hat einen Alkoholspiegel von 0,5 Promille, kann man
annehmen, dass sich der Unfall auch ohne Alkoholkonsum ereignet
hätte und somit würde die Unfallversicherung für den Schaden
aufkommen. Fällt der Arbeiter hingegen die Treppe herunter, weil er
aufgrund des Alkohols das Gleichgewicht verliert, handelt es sich
nicht um einen Arbeitsunfall. In Deutschland gibt es bestimmte
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Das sind im Einzelnen
die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaften, die Unfallkassen und
Feuerwehr-Unfallkassen. Die gesetzliche Unfallversicherung
finanziert sich durch die Beiträge der jeweiligen
Mitgliedsunternehmen, wobei sich die Höhe des Beitrages sich nach
der Arbeitsentgeltsumme und der eingeordneten Gefahrenklasse
richtet.
Ein typischer fall für den Einsatz der gesetzlichen Unfallversicherung

Zuletzt soll noch kurz ein Fall geschildert werden, der typisch
für den Einsatz der gesetzlichen Unfallversicherung ist. Herr Bauer
(ein Mann mit Hund)
ist Angestellter in einer Sägerei und hat daher täglich mit dem
Zuschneiden von Holzplatten zu tun. Aus Unachtsamkeit vergisst er
an einem Vormittag, den Sicherheitsknopf zu betätigen, der die Säge
anhält, während man seine Finger auf den Brettern liegen hat. Durch
die Säge wird Herr Bauer ein Daumen abgetrennt und auch der
Zeigefinger muss im Nachhinein angenäht werden. Da Herr Bauer den
Unfall zwar zum größten Teil selber verschuldet hat, aber natürlich
keineswegs vorsätzlich gehandelt hat, tritt hier die gesetzliche
Unfallversicherung ein. Diese bezahlt alle Behandlungskosten und
zudem ein Genesungsgeld, da Herr Bauer einige Zeit nicht arbeiten
können wird. Grundsätzlich kann man also festhalten, dass die
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sehr umfangreich
sind, der Versicherte sich aber auch darüber im Klaren sein muss,
dass diese nur für den Arbeitsbereich gilt, und Unfälle im rein
privaten Bereich nicht versichert sind.
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