gesetzliche Unfallversicherung in der Kritik
gesetzliche Unfallversicherung
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Die gesetzliche Unfallversicherung als Teil des Sozialversicherungssystems

Die gesetzliche Unfallversicherung ist in das Sozialversicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland integriert und stellt eine der fünf tragenden Säulen dieses Systems dar. Neben der gesetzlichen Unfallversicherung sind das zudem die Arbeitslosenversicherung, die Kranken- und Pflegeversicherung, sowie die Rentenversicherung. Dabei ist die gesetzliche Unfallversicherung der einzige Teil dieses Systems, wo der Beitrag alleine vom Arbeitgeber getragen wird. Die weitaus größte Anzahl aller Einwohner in Deutschland ist automatisch im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Dazu zählen nicht nur alle abhängig Beschäftigten, sondern auch Studenten, Schüler, Kinder, Landwirte, Auszubildende, Pflegepersonen und Katastrophenschutzhelfer.

Nachteil und Kritikpunkt der gesetzlichen Unfallversicherung


Ein Nachteil und Kritikpunkt an der gesetzlichen Unfallversicherung besteht darin, dass diese nur für einen ganz bestimmten Lebensbereich gültig ist, nämlich für die Arbeit bzw. die Schule und Ausbildung. Man hat bei einem Unfall lediglich dann Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sich dieser am Arbeitsplatz, in der Schule oder Uni, sowie auf dem Hinweg oder Rückweg, z. B. durch ein Autounfall, bei dem die Autoversicherung betroffen sein kann, von dort aus ereignet. Für den gesamten Privatbereich der Bürger ist die gesetzliche Unfallversicherung nicht zuständig. Dieses empfinden viele Experten als mangelhaft, denn die gesetzliche Krankenversicherung deckt schließlich zum Beispiel auch alle Kosten für Behandlungen ab, egal wann und weshalb diese notwendig sind. Dennoch stehen dem Versicherten bei einem entsprechenden Unfall mehrere mögliche Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu. Es handelt sich dabei verallgemeinernd gesagt um medizinische Leistungen, Geldleistungen, Schadensersatz und Betreuungsleistungen. Im Detail bedeutet dass, bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung beispielsweise die Kosten für eine Rehabilitationsmaßnahme, medizinisch notwendige Behandlungen, Verletztengeld, Verletztenrente und im schlimmsten Fall auch eine Hinterbliebenenrente, falls der Versicherte aufgrund des Unfalls bzw. der Krankheit sterben sollte.

Fälle in denen die gesetzliche Unfallversicherung keine Leistung erbringt

Wie bei nahezu jeder Versicherung gibt es allerdings auch im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung Fälle, in denen diese keine Leistungen erbringt. Zumeist handelt es sich dann um ein grobes Fehlverhalten des Versicherten. Als Erstes ist hier natürlich der Vorsatz des Versicherten zu nennen. Führt dieser den Unfall bzw. die Krankheit bewusst herbei, wird seitens der gesetzlichen Unfallversicherung natürlich keinerlei Leistung erbracht. Ähnliches gilt für den Fall, dass der Unfall aufgrund von Drogen- oder Alkoholeinfluss seitens des Versicherten verursacht wurde. Man muss dabei allerdings unterscheiden, ob sich der Unfall bei leichtem Alkoholeinfluss auch ohne diesen ereignet hätte. Schneidet sich ein Arbeiter beispielsweise an der Kreissäge in den Finger und er hat einen Alkoholspiegel von 0,5 Promille, kann man annehmen, dass sich der Unfall auch ohne Alkoholkonsum ereignet hätte und somit würde die Unfallversicherung für den Schaden aufkommen. Fällt der Arbeiter hingegen die Treppe herunter, weil er aufgrund des Alkohols das Gleichgewicht verliert, handelt es sich nicht um einen Arbeitsunfall. In Deutschland gibt es bestimmte Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Das sind im Einzelnen die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, die Unfallkassen und Feuerwehr-Unfallkassen. Die gesetzliche Unfallversicherung finanziert sich durch die Beiträge der jeweiligen Mitgliedsunternehmen, wobei sich die Höhe des Beitrages sich nach der Arbeitsentgeltsumme und der eingeordneten Gefahrenklasse richtet.

Ein typischer fall für den Einsatz der gesetzlichen Unfallversicherung


Zuletzt soll noch kurz ein Fall geschildert werden, der typisch für den Einsatz der gesetzlichen Unfallversicherung ist. Herr Bauer (ein Mann mit Hund) ist Angestellter in einer Sägerei und hat daher täglich mit dem Zuschneiden von Holzplatten zu tun. Aus Unachtsamkeit vergisst er an einem Vormittag, den Sicherheitsknopf zu betätigen, der die Säge anhält, während man seine Finger auf den Brettern liegen hat. Durch die Säge wird Herr Bauer ein Daumen abgetrennt und auch der Zeigefinger muss im Nachhinein angenäht werden. Da Herr Bauer den Unfall zwar zum größten Teil selber verschuldet hat, aber natürlich keineswegs vorsätzlich gehandelt hat, tritt hier die gesetzliche Unfallversicherung ein. Diese bezahlt alle Behandlungskosten und zudem ein Genesungsgeld, da Herr Bauer einige Zeit nicht arbeiten können wird. Grundsätzlich kann man also festhalten, dass die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sehr umfangreich sind, der Versicherte sich aber auch darüber im Klaren sein muss, dass diese nur für den Arbeitsbereich gilt, und Unfälle im rein privaten Bereich nicht versichert sind.