Praxisfälle für die Private Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung bietet ein
relativ umfassendes Leistungsangebot. Je nach Vereinbarung kann die
Zahlung einer Invaliditätssumme, einer Todesfallsumme, einer
Unfallrente, oder von Krankengeld bzw. Krankentagegeld fällig
werden. Was dieses Leistungen genau beinhalten, zeigen die nächsten
Praxisfälle. Familie Arndt ist auf einer Wochenendreise nach
Frankreich unterwegs, wo sie sich vor allem auf den Besuch der
Hauptstadt Paris freuen. Dort angekommen, fahren sie am Eiffelturm
vorbei und auch am Triumphbogen. Dort herrscht ein relativ großes
Verkehrschaos und vor allem scheint sich Niemand an die
Verkehrsregeln zu halten. Als Herr Arndt den Rundkreis um den
Triumphbogen gerade verlassen will, fährt ihm ein anderes Auto voll
in seine Fahrerseite herein. Aufgrund des dichten Verkehrs ereignen
sich in der Folge noch weitere Unfälle. Nachdem die Rettungskräfte
relativ schnell am Unfallort sind, denkt Herr Arndt noch, es wäre
soweit alles Ordnung, seine Familie ist unverletzt und er fühlt
sich soweit auch relativ fit. Dennoch hat er das Gefühl, dass mit
seinem rechten Ohr etwas nicht stimmt, das schreibt er aber
zunächst dem Schock zu. Als sich die Situation jedoch am nächsten
Tag eher noch verschlimmert, beschließt er einen Arzt aufzusuchen.
Dieser stellt eine verheerende Diagnose : Aufgrund des plötzlichen
Knalls beim Zusammenprall in Zusammenhang mit dem späteren Schock
hat Herr Arndt seine Hörfähigkeit auf dem rechten Ohr nahezu völlig
und irreparabel verloren. Das ist besonders für Herrn Arndt
tragisch, da er von Beruf Musiklehrer ist und daher natürlich auf
zwei einwandfrei funktionierende Ohren angewiesen ist. Nach dem der
erste Schock einigermaßen vorüber ist, meldet Herr Arndt zurück in
Deutschland seiner Unfallversicherung den Schaden. Nach kurzer
Prüfung des Sachverhaltes zahlt diese ihm zunächst eine
Invaliditätssumme von 30.000 Euro (30 Prozent der Invaliditätssumme
von 100.000 Euro für den einseitigen Verlust des Gehörs). Wie sich
später herausstellt, kann her Arndt auch nicht mehr in seinem
bisherigen Beruf tätig sein, und erhält daher zusätzlich noch eine
Unfallrente von 800 Euro monatlich.
Praxisbeispiel zur Unfallversicherung
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Frau Berta ist begeisterte Motorsportlerin. Da
sich beim letzten Rennen allerdings ein schwerer Unfall mit ihrer
besten Freundin und einem anderen Rennfahrer ereignet hat, hatte
sie sich vor kurzer Zeit dazu entschlossen, vorsichtshalber eine
private Unfallversicherung abzuschließen. Da Frau Berta als
selbstständige Kosmetikerin tätig ist, war ihr in diesem Rahmen
auch die Vereinbarung eines Krankentagegeldes und eines
Krankenhaustagegeldes sehr wichtig, falls auch sie einmal durch
einen Unfall zu Schaden kommen sollte und vorübergehend nicht
arbeitsfähig ist. Das sie Motorsportlerin ist, hat sie bei der
Versicherung auch angegeben, da sich dadurch die Prämie etwas
erhöht hat. Wie es der Zufall so will, passiert zwei Wochen später
auch Frau Berta bei einem Rennen ein Unfall. Dabei verkantet sie
sich recht unglücklich in ihrem Auto, sodass sie sich beide Beine
bricht. Als Folge muss sie natürlich für einige Wochen ins
Krankenhaus, und da es sich zudem noch um einen recht komplizierten
Bruch handelt, wird sie voraussichtlich für mehrere Monate nicht
arbeiten können. Glücklicherweise kann zumindest eine befreundete
Kosmetikerin solange ihre Kunden übernehmen, sodass diese ihr nicht
auf Dauer verloren gehen. Dennoch hat Frau Berta natürlich kein
Einkommen während der Krankheitsdauer. Aber zum Glück hatte sie vor
einigen Wochen die private Unfallversicherung abgeschlossen. Nach
der Schilderung ihres Unfalls ist diese auch sofort bereit, die
vereinbarte Tagesgeldleistung von 100 Euro täglich anzuweisen. Auch
das Krankenhaustagegeld erhält Frau Berta natürlich, es beträgt 50
Euro am Tag. Aufgrund dieser Leistungen kann Frau Berta die
nächsten Wochen und Monate zumindest aus finanzieller Sicht ohne
größeren Schaden überstehen.
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Die Beispiele haben gezeigt wie schnell ein Unfall passieren kann
Anhand der geschilderte Beispiele kann man deutlich erkennen,
wie schnell ein Unfall passieren kann und das es sicherlich oftmals
in ganz normalen Alltagssituationen geschieht, dass man später die
private Unfallversicherung in Anspruch nehmen muss bzw. in Anspruch
nehmen kann. Daher sollte man sich also grundsätzlich überlegen, ob
zumindest die Vereinbarung einer Invaliditätssumme und einer
Unfallrente nicht eine sinnvolle Absicherung für sich und die
Familie darstellt.