gesetzliche Unfallversicherung in der Kritik
Sonderform der Unfallversicherung
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Sonderformen der Unfallversicherung

Im Falle eines Unfalls kann man sich in Deutschland auf die verschiedensten Arten hinsichtlich der drohenden finanzielle Folgen absichern. Dieses geschieht in erster Linie durch die gesetzliche Unfallversicherung, in der jeder Arbeitnehmer automatisch versichert ist. Diese erbringt allerdings nur dann eine Leistung, wenn sich der Unfallschaden am Arbeitsplatz oder in sonstiger Ausübung der beruflichen Tätigkeit ereignet hat. Zudem sind auch die Hinfahrt zur Arbeitsstätte und die Rückfahrt nach Hause durch diese Versicherung abgedeckt. Wer einen etwas weitgehenderen Schutz auch für den privaten Bereich haben möchte, kann sich im Rahmen einer privaten Unfallversicherung vor unangenehmen finanziellen Folgen schützen. Diese erbringt ihre Leistungen bei wirklich jedem Unfall, ganz gleich wo und wann dieser sich ereignet hat. Neben diesen beiden "Standard-Unfallversicherungen" gibt es allerdings noch einige Sonderformen der Unfallversicherung. Dazu zählen z.B. die Insassenunfallversicherung, die Reiterunfallversicherung, oder spezielle Unfallversicherungen für bestimmte Hobbies.

Insassenunfallversicherung


Bei der Insassenunfallversicherung handelt es sich um eine Unfallversicherung, die lediglich für den Bereich des Verkehrs auf öffentlichen Straßen geeignet ist und die Insassen der versicherten Fahrzeuges vor den finanziellen Folgen eines Verkehrsunfalls schützen soll. Es werden hier also nicht bestimmte Personen versichert, sondern sozusagen der Innenraum eines spezifizierten Fahrzeuges. Der Versicherungsnehmer ist der Halter des Fahrzeuges und dieser hat die Alternative, die Insassenunfallversicherung nach dem Pauschalsystem oder dem Platzsystem abzuschließen. Im Rahmen des Pauschalsystems wird jeder Platz des Fahrzeuges gleich hoch versichert. Die Versicherungssumme gilt also für alle Insassen zusammen und bei einem Unfall wird diese dann zu gleichen Teilen an die Geschädigten verteilt. Anders verhält es sich beim Platzsystem. Hier muss der Versicherte bestimmte Plätze im Fahrzeug benennen, welche dann im Folgenden auch mit unterschiedlich hohen Versicherungssummen versichert werden können. Üblicherweise wählt man dieses System nur dann, wenn man in den häufigsten Fällen alleine fährt und nur sehr selten Mitfahrer auf anderen Plätzen im Auto hat. Die Leistungen der Insassenunfallversicherung reichen von der Zahlung einer Invaliditätssumme, über die Zahlung einer Unfallrente bis hin zur Auszahlung einer Todesfallsumme. Oftmals sind die möglichen Schäden eines Unfalls bereits über die Haftpflichtversicherungen abgedeckt, sodass eine Insassenunfallversicherung im Grunde nur in sehr wenigen Fällen wirklich von Nöten ist.

Reiterunfallversicherung

Die Reiterunfallversicherung ist eine noch speziellere Sonderform der Unfallversicherung. Aufgrund der Tatsache, dass mit dem Reitsport bzw. der Pferdehaltung an sich besondere Risiken verbunden sind, wurde diese Sonderform der Unfallversicherung geschaffen. Grundsätzlich handelt es sich dabei um eine "normale" Unfallversicherung, die alle Leistungen wie Invaliditätssumme, Unfallrente etc. bietet, allerdings nur dann gültig ist, wenn der Unfall des Reiters in einem kausalen Zusammenhang mit dem Pferd bzw. dem Pferdesport steht. Aufgrund des erhöhten Risikos sind die Prämien zur Reiterunfallversicherung zum Teil deutlich höher, als es bei der normalen Unfallversicherung der Fall ist. Allerdings müsste man natürlich auch dort einen höheren Beitrag zahlen, da ein zusätzliches Risiko versichert werden muss. Eine ähnliche Sonderform der privaten Unfallversicherung stellt auch eine etwas allgemeiner gehaltene Unfallversicherung dar. Diese beschränkt sich nicht nur auf das Hobby Pferd, sondern der Versicherte kann alle möglichen besonders gefährlichen Hobbies über diese Zusatzunfallversicherung versichern lassen. Vielfach wird diese Sonderform benötigt, da einige Versicherer bestimmte Risiken im Rahmen der "normalen" privaten Unfallversicherung gar nicht erst abdecken möchten oder können. In diesem Fall empfiehlt sich also der Abschluss dieser speziell auf gefährliche Hobbies ausgerichteten Sonder-Unfallversicherung. Im Rahmen des Versicherungsvertrages muss man hier allerdings genau darauf achten, dass man auch alle relevanten Daten angibt. Spezielle Hobbies, die oftmals innerhalb dieser Sonderunfallversicherung versichert werden müssen, sind zum Beispiel Motorsport, Free-Climbing oder Bergsteigen, Hochseilartisten und zusammenfassend gesagt eigentlich besonders sportliche Aktivitäten, die nicht im Bereich des Breitensportes zu finden sind.

Fazit: Man kann sich also auch gegen spezielle Risiken versichern

Als Fazit bleibt zu sagen, dass man sich also auch im Rahmen einiger Sonderformen durchaus gegen speziellere Risiken versichern kann, falls der Versicherungsschutz der gesetzlichen oder der privaten Unfallversicherung einmal nicht ausreichen sollte.