Das Sozialversicherungssystem in Deutschland
Nicht viele Länder können ihren Bürgern ein so
umfangreiches System der sozialen Absicherung bieten, wie es
momentan in Deutschland der Fall ist. Das Sozialversicherungssystem
in Deutschland ist schon seit vielen Jahren in seiner Konstruktion
unverändert und schützt die Bürger vor existenziellen Gefahren. Es
besteht aus den so genannten fünf Säulen. Dieses sind die
gesetzlichen Rentenversicherung, die gesetzliche
Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die
Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung.
Dieses fünf Teilsysteme sollen im Folgenden näher erläutert werden.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung für
alle abhängig Beschäftigten, da durch die eingezahlten Beiträge die
jetzigen Renten bezahlt werden. Man sprich hier auch vom so
genannten Generationenvertrag. Der Beitrag wird je zur Hälfte vom
Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen und beträgt zusammen zur
Zeit 19,9 Prozent vom Bruttolohn gerechnet. Allerdings kann durch
die gesetzliche Rentenversicherung mittlerweile nur noch die
Existenz des späteren Ruheständlers abgesichert werden, da die
momentan zu erwartende Rente aus der gesetzlichen
Rentenversicherung lediglich noch rund 65-70 Prozent des bisherigen
Nettoeinkommens betragen wird. Daher wird für den Versicherten eine
private und betriebliche Altersvorsorge immer wichtiger, damit auch
im Ruhestand der jetzige Lebensstandard einigermaßen aufrecht
erhalten werden kann. Selbstständige müssen übrigens nicht in die
gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, können allerdings auch
keine Leistungen aus diesem Teil der Sozialversicherung erwarten.
Die zweite Säule: Die gesetzliche Krankenversicherung
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Die zweite Säule des Sozialversicherungssystems
ist die gesetzliche Krankenversicherung. Auch hier sind alle
Beschäftigten pflichtversichert, allerdings nur bis zu einem
bestimmten Einkommen. Verdient der Versicherte darüber hinaus, kann
er aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten und sich
privat versichern. Der Beitrag hier liegt je nach Krankenkasse
zwischen 12 und 14 Prozent vom Bruttogehalt, auch dieser Beitrag
wird zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber bezahlt. Die
gesetzliche Krankenversicherung ist dafür verantwortlich, die
Gesundheit der Bevölkerung zu erhalten oder wieder herzustellen,
das impliziert natürlich die Kostenübernahme für alle Behandlungen,
die medizinisch notwendig sind. Auch wenn die Leistungen insgesamt
sehr umfangreich sind, ist dem Bürger dennoch in einigen Bereichen,
wie zum Beispiel dem Zahnersatz, zu einer zusätzlichen privaten
Krankenversicherung zu raten, da die Kosten von der gesetzlichen
Krankenversicherung nicht mehr in voller Höhe übernommen werden.
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Die Pflegeversicherung ist der neueste Teil des Sozialversicherungssystems
Die Pflegeversicherung ist der neueste Teil des
Sozialversicherungssystems. Nachdem es in Deutschland vor einigen
Jahren einen Pflegenotstand in der Form gab, dass die Menschen sich
aus den eigenen finanziellen Mitteln heraus keine Pflege mehr
leisten konnten, wurde die Pflegeversicherung 1995 ins Leben
gerufen, um diese Missstände so gut es geht zu beseitigen. Der
Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt 1,7
Prozent, für Kinderlose kommt ab dem 23. Lebensjahr ein Zuschlag
von 0,25 Prozent hinzu. Im Rahmen der Pflegeversicherung werden
entweder materielle Leistungen (Pflege) oder geldliche Leistungen
erbracht, dabei werden die Pflegebedürftigen je nach dem Umfang der
benötigten Pflege in drei verschiedene Pflegestufen eingeteilt. Die
Pflegeversicherung erstattet bis zu einem Höchstbetrag sowohl die
Kosten für eine häusliche Pflege, als auch den Aufenthalt in einem
Pflegeheim. Eine der ältesten Versicherungen im Rahmen der
Sozialversicherung ist sicherlich die Arbeitslosenversicherung.
Auch hier ist jeder Angestellte Pflichtmitglied, der Beitrag
beträgt zur Zeit für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen 3,30
Prozent. Die Arbeitslosenversicherung tritt dann in Form der
Zahlung von Arbeitslosengeld ein, wenn der Versicherte arbeitslos
wird. Das Arbeitslosengeld wird in der Regel für einen Zeitraum von
12 Monaten gezahlt (ältere Mitbürger können das Arbeitslosengeld
bis zu 18 Monate erhalten). Wer zu seiner Arbeitslosigkeit selber
beigetragen hat, muss mit einer Sperrfrist von drei Monaten
rechnen.
Die fünfte Säule: Die gesetzliche Unfallversicherung
Die fünfte Säule des Sozialversicherungssystems der
Bundesrepublik Deutschland ist die gesetzliche Unfallversicherung.
Der Beitrag hierzu wird über die Berufsgenossenschaften alleine vom
Arbeitgeber getragen. Die gesetzliche Unfallversicherung tritt ein,
wenn der Versicherte aufgrund eines Arbeitsunfalles oder einer
Berufskrankheit einen Schaden erleidet und seinen Beruf zumindest
vorübergehend nicht mehr ausüben kann. Die Leistung kann in Form
einer Invaliditätssumme, einer Unfallrente oder einer
Haushaltshilfe erfolgen und richtet sich nach der Art und der
Schwere der Beeinträchtigung.