gesetzliche Unfallversicherung in der Kritik
Sozialversicherungssystem
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Das Sozialversicherungssystem in Deutschland

Nicht viele Länder können ihren Bürgern ein so umfangreiches System der sozialen Absicherung bieten, wie es momentan in Deutschland der Fall ist. Das Sozialversicherungssystem in Deutschland ist schon seit vielen Jahren in seiner Konstruktion unverändert und schützt die Bürger vor existenziellen Gefahren. Es besteht aus den so genannten fünf Säulen. Dieses sind die gesetzlichen Rentenversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung. Dieses fünf Teilsysteme sollen im Folgenden näher erläutert werden. Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle abhängig Beschäftigten, da durch die eingezahlten Beiträge die jetzigen Renten bezahlt werden. Man sprich hier auch vom so genannten Generationenvertrag. Der Beitrag wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen und beträgt zusammen zur Zeit 19,9 Prozent vom Bruttolohn gerechnet. Allerdings kann durch die gesetzliche Rentenversicherung mittlerweile nur noch die Existenz des späteren Ruheständlers abgesichert werden, da die momentan zu erwartende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung lediglich noch rund 65-70 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens betragen wird. Daher wird für den Versicherten eine private und betriebliche Altersvorsorge immer wichtiger, damit auch im Ruhestand der jetzige Lebensstandard einigermaßen aufrecht erhalten werden kann. Selbstständige müssen übrigens nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, können allerdings auch keine Leistungen aus diesem Teil der Sozialversicherung erwarten.

Die zweite Säule: Die gesetzliche Krankenversicherung


Die zweite Säule des Sozialversicherungssystems ist die gesetzliche Krankenversicherung. Auch hier sind alle Beschäftigten pflichtversichert, allerdings nur bis zu einem bestimmten Einkommen. Verdient der Versicherte darüber hinaus, kann er aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten und sich privat versichern. Der Beitrag hier liegt je nach Krankenkasse zwischen 12 und 14 Prozent vom Bruttogehalt, auch dieser Beitrag wird zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber bezahlt. Die gesetzliche Krankenversicherung ist dafür verantwortlich, die Gesundheit der Bevölkerung zu erhalten oder wieder herzustellen, das impliziert natürlich die Kostenübernahme für alle Behandlungen, die medizinisch notwendig sind. Auch wenn die Leistungen insgesamt sehr umfangreich sind, ist dem Bürger dennoch in einigen Bereichen, wie zum Beispiel dem Zahnersatz, zu einer zusätzlichen privaten Krankenversicherung zu raten, da die Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr in voller Höhe übernommen werden.

Die Pflegeversicherung ist der neueste Teil des Sozialversicherungssystems

Die Pflegeversicherung ist der neueste Teil des Sozialversicherungssystems. Nachdem es in Deutschland vor einigen Jahren einen Pflegenotstand in der Form gab, dass die Menschen sich aus den eigenen finanziellen Mitteln heraus keine Pflege mehr leisten konnten, wurde die Pflegeversicherung 1995 ins Leben gerufen, um diese Missstände so gut es geht zu beseitigen. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt 1,7 Prozent, für Kinderlose kommt ab dem 23. Lebensjahr ein Zuschlag von 0,25 Prozent hinzu. Im Rahmen der Pflegeversicherung werden entweder materielle Leistungen (Pflege) oder geldliche Leistungen erbracht, dabei werden die Pflegebedürftigen je nach dem Umfang der benötigten Pflege in drei verschiedene Pflegestufen eingeteilt. Die Pflegeversicherung erstattet bis zu einem Höchstbetrag sowohl die Kosten für eine häusliche Pflege, als auch den Aufenthalt in einem Pflegeheim. Eine der ältesten Versicherungen im Rahmen der Sozialversicherung ist sicherlich die Arbeitslosenversicherung. Auch hier ist jeder Angestellte Pflichtmitglied, der Beitrag beträgt zur Zeit für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen 3,30 Prozent. Die Arbeitslosenversicherung tritt dann in Form der Zahlung von Arbeitslosengeld ein, wenn der Versicherte arbeitslos wird. Das Arbeitslosengeld wird in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten gezahlt (ältere Mitbürger können das Arbeitslosengeld bis zu 18 Monate erhalten). Wer zu seiner Arbeitslosigkeit selber beigetragen hat, muss mit einer Sperrfrist von drei Monaten rechnen.

Die fünfte Säule: Die gesetzliche Unfallversicherung

Die fünfte Säule des Sozialversicherungssystems der Bundesrepublik Deutschland ist die gesetzliche Unfallversicherung. Der Beitrag hierzu wird über die Berufsgenossenschaften alleine vom Arbeitgeber getragen. Die gesetzliche Unfallversicherung tritt ein, wenn der Versicherte aufgrund eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit einen Schaden erleidet und seinen Beruf zumindest vorübergehend nicht mehr ausüben kann. Die Leistung kann in Form einer Invaliditätssumme, einer Unfallrente oder einer Haushaltshilfe erfolgen und richtet sich nach der Art und der Schwere der Beeinträchtigung.