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Es gibt mittlerweile eine breites Spektrum an diversen
Versicherungen, unter anderem auch Unfallversicherungen , wobei es
sich lohnt die Preise zu vergleichen um gebenenfalls in eine im
Beitrag günstigere Versicherung zu Wechseln, die jedoch dieselben
Leistungsmerkmale ausweist .Natürlich muss man bei der Kündigung
seiner alten Versicherung einige Punkte beachten:
In der Regel kann man eine Unfallversicherung drei Monate vor dem
eigentlichen Vertragsende kündigen.
Es gibt jedoch eine Sonderregelung , die besagt , dass man bei
Beitragserhöhung der Unfallversicherung innerhalb von einem Monat
nach Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen kann.
Sollte man einen Schaden durch seine Unfallversicherung
ausgeglichen haben , so kann man ebenfalls mit einer
Kündigungsfrist von einem Monat oder mit einer Frist zum
Quartalsende seine Versicherung kündigen wobei es zum Quartalsende
sinnvoller wäre, da die Versicherung die Beiträge bis zur
Hauptfälligkeit verlangen kann und darf.
Eine Kündigung muss immer in schriftlicher Form mit eigenhändiger
Unterschrift des Versicherungsnehmers erfolgen , optimal wäre ein
Versand der Kündigung als Einschreiben, jedoch auch ein Zusenden
per Fax ist möglich , wenn man beachtet die Sendebestätigung , bis
zur Bestätigung der Kündigung aufzuheben.
Eine Bestätigung der Kündigung ist auch im idealsten Fall
schriftlich von der Versicherung zu erwarten und wird auch in den
meisten Fällen so gehandhabt.
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