gesetzliche Unfallversicherung in der Kritik
Unfallversicherung Leistungen
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Unfallversicherung Leistungen


Die Unfallversicherung gehört zu dem Versicherungszweig der Sozialversicherungen und arbeitet auf der Grundlage des siebten Sozialgesetzbuches und der BKV (Berufskrankheitenverordnung). Jede Institution gehört einer Berufsgenossenschaft an, an die sie die Pflichtversicherungsbeiträge für ihre Beschäftigten entrichtet.
Unfallversichert sind alle Personen die im sozialen Konstrukt einer Institution stehen. Somit sind Kindergartenkinder über den Kindergarten Unfall versichert, Schüler über die jeweilige Schule, Auszubildende über ihre Ausbildungstelle und Arbeiter über ihren Arbeitgeber. Die Abgaben zahlt hierbei die zuständige Institution, nicht der Versicherte selbst.


Die Unfallversicherung soll Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Gestndheitsgefahren verhüten. Ist ein Unfall im beruflichen Kontext passiert sorgt die Unfallversicherung dafür das die Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Versicherten wiederhergestellt wird. Zu diesen Leistungen zählen medizinische und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation sowie auch Lohnersatzzahlungen und Entschädigungsleistungen wie zum Beispiel das Verletztengeld oder die Hinterbliebenenrente.


Die Leistungen der Unfallversicherung sind jedoch eng an gesetzliche Vorraussetzungen geknüpft. Der Unfall muss im direkten Kontakt zum Arbeitsfeld des Versicherten stehen. Beispiel eines Wegeunfalls, hier erhält der Versicherte im Fall eines Autounfalls nur Leistungen wenn er sich auf dem direkten Weg du seiner bei der Arbeitsstelle gemeldeten Heimadresse befand. Fährt der Versicherte nach der Arbeit noch zum benachbarten Einkaufsmarkt und verursacht hier einen Unfall, ist die Unfallversicherung durch den Arbeitgeber nicht mehr zuständig.