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Die Unfallversicherung gehört zu dem Versicherungszweig der
Sozialversicherungen und arbeitet auf der Grundlage des siebten
Sozialgesetzbuches und der BKV (Berufskrankheitenverordnung). Jede
Institution gehört einer Berufsgenossenschaft an, an die sie die
Pflichtversicherungsbeiträge für ihre Beschäftigten
entrichtet.
Unfallversichert sind alle Personen die im sozialen Konstrukt einer
Institution stehen. Somit sind Kindergartenkinder über den
Kindergarten Unfall versichert, Schüler über die jeweilige Schule,
Auszubildende über ihre Ausbildungstelle und Arbeiter über ihren
Arbeitgeber. Die Abgaben zahlt hierbei die zuständige Institution,
nicht der Versicherte selbst.
Die Unfallversicherung soll Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und
Gestndheitsgefahren verhüten. Ist ein Unfall im beruflichen Kontext
passiert sorgt die Unfallversicherung dafür das die Gesundheit und
Leistungsfähigkeit des Versicherten wiederhergestellt wird. Zu
diesen Leistungen zählen medizinische und berufsfördernde
Leistungen zur Rehabilitation sowie auch Lohnersatzzahlungen und
Entschädigungsleistungen wie zum Beispiel das Verletztengeld oder
die Hinterbliebenenrente.
Die Leistungen der Unfallversicherung sind jedoch eng an
gesetzliche Vorraussetzungen geknüpft. Der Unfall muss im direkten
Kontakt zum Arbeitsfeld des Versicherten stehen. Beispiel eines
Wegeunfalls, hier erhält der Versicherte im Fall eines Autounfalls
nur Leistungen wenn er sich auf dem direkten Weg du seiner bei der
Arbeitsstelle gemeldeten Heimadresse befand. Fährt der Versicherte
nach der Arbeit noch zum benachbarten Einkaufsmarkt und verursacht
hier einen Unfall, ist die Unfallversicherung durch den Arbeitgeber
nicht mehr zuständig.
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