Unfallversicherungs-Schutz in anderen Ländern
In Deutschland sind die meisten Menschen vom
Gesetz her unfallversichert, und zwar durch die gesetzliche
Unfallversicherung, die im Rahmen des deutschen
Sozialversicherungssystems vorhanden ist. Zudem bietet sich dem
Bürger zusätzlich noch die Alternative, eine private
Unfallversicherung als Ergänzung abzuschießen. Wie der
Unfallversicherungs-Schutz in anderen Ländern gestaltet ist, soll
im nachfolgenden Text geschildert werden.
Die gesetzliche Unfallversicherung in Österreich
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Auch in Österreich wird der Bürger durch die
gesetzliche Unfallversicherung vor bestimmten Gefahrensituationen
geschützt. Erstmals wurden in Österreich im Jahre 1854 im Rahmen
des Berggesetzes den Bergarbeitern ein gesetzlicher Unfallschutz
gewährt, im Jahre 1888 wurde dann auch das
Arbeiterunfallversicherungsgesetz geschaffen. Es gibt in Österreich
inzwischen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung
hauptsächlich vier verschiedene Träger der gesetzlichen
Unfallversicherung, und zwar sind das die allgemeine
Unfallversicherungsanstalt (AUVA), die Sozialversicherungsanstalt
der Bauern (SVB), die Versicherungsanstalt für Eisenbahn und
Bergbau (VAEB) und die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
(BVA). Wie in Deutschland auch, gibt es für die gesetzliche
Unfallversicherung in Österreich zwei Schadensarten, wann diese mit
ihren Leistungen eintritt. Dieses ist zum einen bei Arbeitsunfällen
der Fall und zum anderen bei einer nachweisbaren Berufskrankheit.
Neben der Absicherung am Arbeitsplatz und auf dem Weg dorthin sind
auch der Schul- und Unterrichtsbesuch von Kindern sowie die
Hilfeleistung in Fremdinteresse abgedeckt. Das kann zum Beispiel
dann der Fall sein, wenn Menschen anderen Personen helfen, die in
Not geraten sind. Auch in diesem Fall besteht dann ein
Versicherungsschutz für die helfende Person. Grundsätzlich ist die
Absicherung der gesetzlichen Unfallversicherung in Österreich also
bis auf wenige Kleinigkeiten mit der deutschen Unfallversicherung
identisch.
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In Dänemark und USA ist die Unfallversicherung privatisiert
Während die gesetzliche Unfallversicherung in
Deutschland eine Pflichtversicherung ist und von verschiedenen
Verbänden getragen wird, ist die Unfallversicherung in anderen
Ländern wie beispielsweise Dänemark oder den USA bereits weitgehend
privatisiert. Das hat im Grunde fast nur Nachteile gegenüber dem
deutschen System, besonders aus Sicht der Arbeitgeber, die
schließlich indirekt die Träger der Unfallversicherung sind. In
Deutschland ist es zum Beispiel nicht möglich, dass der
Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber aufgrund eines Arbeitsunfall
verklagt, es sei denn, dieser hat vorsätzlich oder grob fahrlässig
gehandelt. Als Ausgleich erhält der Arbeitnehmer dafür Leistungen
aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Anders sieht es allerdings
beispielsweise in den Vereinigten Staaten aus. Dort sieht die
Situation inzwischen so aus, dass bereits einige mittelständische
Unternehmen sogar Konkurs anmelden müssen, weil diese aufgrund
kleinster Fehler und aufgrund Unfällen, die sich dadurch ereignet
hatten, von mehreren Arbeitnehmers auf zum Teil horrende
Schadenersatzsummen verklagt wurden und dann vor Gericht auch noch
Recht bekommen haben. An diesem Beispiel kann man sehen, wie ein
Unfallversicherungssystem völlig in die falsche Richtung laufen
kann. Auf einem ähnlichen Wege ist Dänemark, wenn es dort auch noch
nicht ganz so "schlimm" ist. Aber auch dort ist das
Unfallversicherungssystem weitgehend privatisiert, und da die
privaten Unternehmen miteinander konkurrieren und "überleben"
müssen, sind die Beiträge zum Teil auch deutlich höher, als es in
Deutschland der Fall ist.
Die gesetzliche und die privatisierte Unfallversicherung
Wenn man also grundsätzlich das System der gesetzlichen
Unfallversicherung in Deutschland mit dem System einiger anderer
Länder vergleicht, erkennt man vor allem zwei Dinge. Zum einen gibt
es in vielen weiteren europäischen Ländern wie Österreich, Schweiz
oder in den Niederlanden das gleiche System der gesetzlichen
Unfallversicherung wie in Deutschland. Zum anderen gibt es aber
auch Länder, wo das System zum größten Teil privatisiert ist und
dort nicht mehr nur die Berufsgenossenschaften Träger dieses
Systems sind. Auch in Deutschland wurde bereits häufiger über eine
Privatisierung gesprochen. Allerdings sind sich die meisten
Experten bisher einig, was auch durch das Beispiel USA
unterstrichen wird, dass die Umstellung auf eine private Lenkung
der Unfallversicherung eher Nachteile als Vorteile bringen würde,
und zwar sowohl für den Versicherten als auch für das jeweilige
Unternehmen. Wahrscheinlich wären nämlich Kosten- bzw.
Beitragserhöhungen und eine mögliche Prozesswelle die Folge, so wie
es in den USA schon seit Jahren Praxis ist.