gesetzliche Unfallversicherung in der Kritik
Unfallversicheungsschutz im Ausland
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Unfallversicherungs-Schutz in anderen Ländern

In Deutschland sind die meisten Menschen vom Gesetz her unfallversichert, und zwar durch die gesetzliche Unfallversicherung, die im Rahmen des deutschen Sozialversicherungssystems vorhanden ist. Zudem bietet sich dem Bürger zusätzlich noch die Alternative, eine private Unfallversicherung als Ergänzung abzuschießen. Wie der Unfallversicherungs-Schutz in anderen Ländern gestaltet ist, soll im nachfolgenden Text geschildert werden.

Die gesetzliche Unfallversicherung in Österreich


Auch in Österreich wird der Bürger durch die gesetzliche Unfallversicherung vor bestimmten Gefahrensituationen geschützt. Erstmals wurden in Österreich im Jahre 1854 im Rahmen des Berggesetzes den Bergarbeitern ein gesetzlicher Unfallschutz gewährt, im Jahre 1888 wurde dann auch das Arbeiterunfallversicherungsgesetz geschaffen. Es gibt in Österreich inzwischen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung hauptsächlich vier verschiedene Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, und zwar sind das die allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA), die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB), die Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau (VAEB) und die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA). Wie in Deutschland auch, gibt es für die gesetzliche Unfallversicherung in Österreich zwei Schadensarten, wann diese mit ihren Leistungen eintritt. Dieses ist zum einen bei Arbeitsunfällen der Fall und zum anderen bei einer nachweisbaren Berufskrankheit. Neben der Absicherung am Arbeitsplatz und auf dem Weg dorthin sind auch der Schul- und Unterrichtsbesuch von Kindern sowie die Hilfeleistung in Fremdinteresse abgedeckt. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Menschen anderen Personen helfen, die in Not geraten sind. Auch in diesem Fall besteht dann ein Versicherungsschutz für die helfende Person. Grundsätzlich ist die Absicherung der gesetzlichen Unfallversicherung in Österreich also bis auf wenige Kleinigkeiten mit der deutschen Unfallversicherung identisch.

In Dänemark und USA ist die Unfallversicherung privatisiert

Während die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland eine Pflichtversicherung ist und von verschiedenen Verbänden getragen wird, ist die Unfallversicherung in anderen Ländern wie beispielsweise Dänemark oder den USA bereits weitgehend privatisiert. Das hat im Grunde fast nur Nachteile gegenüber dem deutschen System, besonders aus Sicht der Arbeitgeber, die schließlich indirekt die Träger der Unfallversicherung sind. In Deutschland ist es zum Beispiel nicht möglich, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber aufgrund eines Arbeitsunfall verklagt, es sei denn, dieser hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Als Ausgleich erhält der Arbeitnehmer dafür Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Anders sieht es allerdings beispielsweise in den Vereinigten Staaten aus. Dort sieht die Situation inzwischen so aus, dass bereits einige mittelständische Unternehmen sogar Konkurs anmelden müssen, weil diese aufgrund kleinster Fehler und aufgrund Unfällen, die sich dadurch ereignet hatten, von mehreren Arbeitnehmers auf zum Teil horrende Schadenersatzsummen verklagt wurden und dann vor Gericht auch noch Recht bekommen haben. An diesem Beispiel kann man sehen, wie ein Unfallversicherungssystem völlig in die falsche Richtung laufen kann. Auf einem ähnlichen Wege ist Dänemark, wenn es dort auch noch nicht ganz so "schlimm" ist. Aber auch dort ist das Unfallversicherungssystem weitgehend privatisiert, und da die privaten Unternehmen miteinander konkurrieren und "überleben" müssen, sind die Beiträge zum Teil auch deutlich höher, als es in Deutschland der Fall ist.

Die gesetzliche und die privatisierte Unfallversicherung

Wenn man also grundsätzlich das System der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland mit dem System einiger anderer Länder vergleicht, erkennt man vor allem zwei Dinge. Zum einen gibt es in vielen weiteren europäischen Ländern wie Österreich, Schweiz oder in den Niederlanden das gleiche System der gesetzlichen Unfallversicherung wie in Deutschland. Zum anderen gibt es aber auch Länder, wo das System zum größten Teil privatisiert ist und dort nicht mehr nur die Berufsgenossenschaften Träger dieses Systems sind. Auch in Deutschland wurde bereits häufiger über eine Privatisierung gesprochen. Allerdings sind sich die meisten Experten bisher einig, was auch durch das Beispiel USA unterstrichen wird, dass die Umstellung auf eine private Lenkung der Unfallversicherung eher Nachteile als Vorteile bringen würde, und zwar sowohl für den Versicherten als auch für das jeweilige Unternehmen. Wahrscheinlich wären nämlich Kosten- bzw. Beitragserhöhungen und eine mögliche Prozesswelle die Folge, so wie es in den USA schon seit Jahren Praxis ist.